Stornierungsbedingungen

Stornierungsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen und -Häusern auf
Helgoland für alle durch die Montalbo-Wickidal GmbH verwalteten und auf
www.helgoland-deluxe.de angebotenen Objekte

  1. Rücktritt durch den Mieter

    Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter und Verwalter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Verwalter.
    Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter und Verwalter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

    Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mind. Jedoch 50 €)
    Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
    Danach und bei Nichterscheinen: 90 %

    Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter und Verwalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter/Verwalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter/Verwalter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
    Der Vermieter/Verwalter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornierungsgebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung wird dem Mieter ausdrücklich empfohlen.

  2. Kündigung durch den Vermieter/Verwalter

    Der Vermieter/Verwalter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und ggf. Kaution)
    nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter/Verwalter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter/Verwalter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  3. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

    Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

    Kann ein Vertrag nicht erfüllt werden, oder ist eine Anreise nicht möglich, weil amtliche Anordnungen, Allgemeinverfügungen oder staatlich verhängte Reiseverbote dieses verhindern, (wie zum Beispiel in der Zeit der Corona Pandemie), ist eine kostenfreie Stornierung möglich und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Claus Wickidal
Geschäftsführer

Montalbo-Wickidal GmbH, Handel und Service
Hafenstraße 1059
27498 Helgoland

Tel.: 04725-800 77 88
Fax: 04725-800 77 99
Mobil: 0177-313 81 02
Mail: info@helgoland-deluxe.de