AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen und – Häusern auf Helgoland für alle durch die Montalbo-Wickidal GmbH verwalteten und auf www.helgoland-deluxe.de angebotenen Objekte

  1. Vertragsschluss

    Der Mietvertrag über die anliegend beschriebenen Ferienwohnungen ist verbindlich geschlossen,
    wenn der Vermieter oder sein Verwalter dem Mieter ein verbindliches Angebot unterbreitet hat
    und der Mieter dieses Angebot annimmt. Dieses kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder per
    E-Mail geschehen, und hat die gleiche rechtliche Verbindlichkeit.
    Der Verwalter hat vom Vermieter und Eigentümer alle Vollmachten zum Abschluss und der Durchführung von Mietverträgen zur zeitlich begrenzten Nutzung der Ferienwohnungen und die Abgabe verbindlicher Erklärungen gegenüber dem Mieter. Der Verwalter hat das Hausrecht bei
    Abwesenheit des Eigentümers.
    Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

  2. Mietpreis und Nebenkosten

    In dem vereinbarten Mietpreis sind die Endreinigung und alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Bettwäsche und Handtücher werden ebenfalls gestellt und in angemessenem Rhythmus ausgewechselt. Zwischenreinigungen werden bei längerfristigen Buchungen nach Absprache durch den Verwalter veranlasst. (Bei Verfügbarkeit von Personal).
    Wurde eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig.
    Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Bei Buchungen innerhalb von den 7 Tagen vor dem Anreisetermin ist der Gesamtbetrag sofort zu zahlen.
    Erhebt die Gemeinde Helgoland in dem Mietzeitraum eine Kurtaxe, so ist diese vom Mieter bei Anreise gegen Aushändigung der Kurkarten in bar an den Verwalter zu zahlen.
    Über Ermäßigungen oder Befreiungen von der Kurtaxpflicht informiert Sie der Verwalter.

  3. Kaution

    Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von _____€.
    Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

  4. Mietdauer/Inventar

    Am Anreisetag stellt der Verwalter das Mietobjekt dem Mieter ab 13.00 Uhr in vertrags-
    gemäßem Zustand zur Verfügung. Die Anlieferung von Gepäck ist vorher möglich. Der Mieter informiert den Verwalter über seine Ankunftszeit und über eventuelle Änderungen, damit eine Übergabe des Mietobjektes ohne Verzögerungen oder Wartezeiten möglich ist.
    Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Verwalter mitzuteilen.
    Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Verwalter um 10.00 Uhr geräumt und in besen-reinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Gewährt der Verwalter eine längere Nutzung der Wohnung am Abreisetag, so ist dies eine freiwillige Serviceleistung und begründet keinen Rechtsanspruch.

  5. Rücktritt durch den Mieter

    Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
    Vermieter und Verwalter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des
    Zugangs der Rücktrittserklärung beim Verwalter.

    Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter und Verwalter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der
    Nachfolgenden Höhe zu leisten:

    Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mind. jedoch 50 €)
    Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
    danach und bei Nichterscheinen 90 %

    Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter/Verwalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
    Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter/Verwalter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
    Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer
    Haftpflichtversicherung wird dem Mieter ausdrücklich empfohlen.

  6. Kündigung durch den Vermieter

    Der Vermieter/Verwalter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter/Verwalter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter/Verwalter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

    Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

  8. Pflichten des Mieters

    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
    Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

    In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von Ihm benannten Verwaltung anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
    In Spülbecken, Dusche und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
    Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
    Der Mieter ist verpflichtet, den Verwalter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

  9. Haftung des Vermieters

    Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536 a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Verwalters beruhen.
    Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

  10. Tierhaltung

    Tierhaltung ist in den Mieträumen nicht gestattet.

  11. Nutzung des Internetzugangs

    Dem Mieter steht ein Internetzugang zur Verfügung. Die Nutzung dieses Anschlusses beschränkt sich auf die Dauer der Mietzeit. Die Benutzung ist eine Serviceleistung und kann jederzeit widerrufen werden. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.
    Dem Mieter ist untersagt, Dritten die Nutzung die Nutzung des Internetzugangs zu ermöglichen. Zugangsdaten und Passwörter sind geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

    Haftungsbeschränkung
    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Ein Virenschutz und eine Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der Mieter hat dementsprechend selbst für die Sicherung seiner Endgeräte gegen Schadsoftware zu sorgen. Die Nutzung des Anschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an Endgeräten des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

    Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über den Internetzugang übermittelten Daten, in Anspruch genommene kostenpflichtige Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
    Der Mieter ist zudem verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
    Der Mieter wird insbesondere:
    – Das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen
    – Keine urheberrechtlich geschützten Inhalte widerrechtlich vervielfältigen,verbreiten oder zugänglich machen.
    Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für die mit der Inanspruchnahme bzw. Deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

  12. Änderungen des Vertrages

    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  13. Hausordnung

    Die Mieter sind zu Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn aufgefordert. Störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die Anwohner durch den entstehenden Lärm belästigen, sind zu vermeiden.
    Eine Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhe von 22.00 bis 8.00 Uhr soll allen Mietern einen erholsamen Ferienaufenthalt ermöglichen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen und ein Betrieb von Waschmaschine und Trockner während der Nachtruhezeiten zu unterlassen. Nichtraucherhaus!

  14. Rechtswahl und Gerichtsstand

    Es findet deutsches Recht Anwendung.
    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen
    Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
    Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.